Europarechtliches Symposion 2024

Bereits zum elften Mal veranstalten das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Mit der Veranstaltung wird eine im Jahr 1995 begründete Tradition fortgesetzt, auf hohem wissenschaftlichem Niveau aktuelle Rechtsfragen des Unionsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.

Das Bundesarbeitsgericht wurde 1954 in Kassel errichtet. Nach der Wiedervereinigung und dem Verlegungsbeschluss der Föderalismuskommission erfolgte der Neubau auf dem Erfurter Petersberg. Hier nahm das Bundesarbeitsgericht im November 1999 seine Arbeit auf. Diese beiden Ereignisse würdigen wir gemeinsam mit dem Europarechtlichen Symposion 2024.

Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden in einer Sonderbeilage der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ veröffentlicht.